Erkundungen in der Hauslosigkeit_ looking from where







Asylsuchende e.a. fotografieren in dem ihnen zugewiesenen Aufenthaltsbereich Belzig und Potsdam-Mittelmark
Ausstellung 5.7. - 11.10.09

Asylsuchende leben manchmal über 10 Jahre in ungesicherten Verhältnissen unter Bedingungen in Deutschland, die sich kaum ein Außenstehender klar macht. Das folgende Glossar von Rose Dittfurth gibt einen ersten Einblick.
Der rechtliche Status der Workshopteilnehmer ist unterschiedlich, die meisten von ihnen leben im Übergangswohnheim Belzig.
Meist ist die Situation von jahrelangem Warten und Kämpfen, materiellem und psychischem Druck bei verschwindend geringen Erfolgsaussichten bestimmt. So entsteht bei vielen ein Lebensabschnitt, den sie vermutlich am liebsten aus ihren Leben streichen würden.
Der Workshop betrifft die visuelle Auseinandersetzung mit dem Schwebezustand.

 

 

People seeking for asylum visually research their assigned living space Belzig and Potsdam Mittelmark (close to Berlin, but excluding it)
People applying for asylum in Germany sometimes life for over 10 years in a precarious situation, which hardly anyone from outside realises. Germany is unique in Europe with defining their residential area to a city and it's environment, which they are not allowed to leave without permission, not even for a couple of hours. They are usually not permitted to work and welfare is 30 % less than for Germans or people with a permanent residence permit. In most of the areas instead of money they receive vouchers instead of cash.

The legal status of the workshop participants is differing, most of them live in the asylum seekers home in Belzig. Waiting and fighting for years, material and psychique pressure combined with extremely low prospects of success usually describe their situation.
It builds a period of life which is supposed to be cut out of their lifes. The workshop aims to visually approach this period of time and this living space.

Rose Dittfurth Glossar

Asylsuchende / Asylbewerber/innen Asylsuchende oder Asylbewerber/innen werden Menschen genannt, die sich im Asylverfahren befinden. Im ersten Jahr ihres Aufenthalts ist das Arbeiten verboten, danach stark eingeschränkt. Die staatlichen Sozialleistungen sind rund 30% niedriger als für Deutsche.
Sozialleistungen dienen ausschließlich der Deckung des Lebensunterhaltes, sprich Essen, Trinken, Pflegeartikel. Rechtsanwaltskosten müssen selbst "erwirtschaftet" werden, in der Regel durch gemeinnützige Tätigkeiten, die sie in einem bestimmten Stundenlimit ausüben dürfen, denn Erwerbstätigkeit ist im ersten Jahr nicht möglich. Danach perspektivisch auch nur mit einer Arbeitserlaubnis. Diese "Hürde", die bei der Ausländerbehörde in Verbindung mit der ARGE liegt, ist kaum zu nehmen und wenn dann nur im Niedrigstlohnbereich.

Asylsuchende müssen in den ihnen zugewiesenen Unterkünften wohnen. Ihren Aufenthaltsort dürfen sie nicht ohne besondere Erlaubnis verlassen.

Asylverfahrensgesetz Im Asylverfahrensgesetz sind die wichtigsten Bestimmungen zum Umgang mit Asylsuchenden geregelt. Dazu zählt zum Beispiel die Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer, ihre Unterbringung, die Asylantragstellung, Ablauf und genaue Regeln des Asylverfahrens.

Aufenthaltsgestattung Aufenthaltsgestattung heißt das Papier, das ein Flüchtling erhält, solange das Asylverfahren läuft. Damit ist der Flüchtling "legal" in Deutschland, unterliegt aber vielen Einschränkungen.

Asylbewerberleistungsgesetz Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) wird unter anderem geregelt, dass Asylsuchende, Geduldete und teils auch Menschen mit Aufenthaltserlaubnis geringere Sozialleistungen erhalten als üblich. Statt Geld sollen sie Gutscheine, Lebensmittel- oder Hygienepakete bekommen. Die Leistungen können weiter bis auf das "zum Lebensunterhalt Unerlässliche" gekürzt werden. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist die "Abschreckung". Aufgrund der diskriminierenden Auswirkungen fordern Menschenrechtsorganisationen seit Jahren die Abschaffung des Gesetzes.

Duldung Die Duldung ist eine Bescheinigung darüber, dass die Abschiebung vorerst nicht vollzogen wird. Eine Duldung erhält, wer Deutschland verlassen muss, aber (noch) nicht abgeschoben werden kann, z.B. weil kein Pass vorliegt, wegen einer Erkrankung oder weil es keinen Weg gibt, eine Kriegsregion anzufliegen. In Deutschland leben rund 200.000 geduldete Menschen, die meisten schon seit vielen Jahren. Für sie fordert PRO ASYL gemeinsam mit einem breiten Bündnis von Kirchen, Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Rechtsanwalts- und Jurist/innenvereinigungen eine Bleiberechtsregelung.

Residenzpflicht Als Residenzpflicht bezeichnet man die Verpflichtung von Asylsuchenden und Geduldeten, ihren Wohnsitz in der Stadt bzw. dem Landkreis, manchmal dem Bundesland, zu nehmen, in dem die für sie zuständige Ausländerbehörde ist. Wollen sie diesen Bereich verlassen, zum Beispiel um Verwandte zu besuchen, müssen sie zuvor eine schriftliche Erlaubnis erbitten. Der Verstoß gegen die Residenzpflicht wird mit einem Bußgeld bestraft, im Wiederholungsfall droht ein Strafverfahren. Flüchtlingsorganisationen fordern seit langem die Abschaffung der Residenzpflicht.

Abschiebungshindernis Ein Abschiebungshindernis liegt vor, wenn die Abschiebung nicht stattfindet, weil wichtige Gründe dagegen sprechen. Von einem "zielstaatsbezogenen" Abschiebungshindernis spricht man, wenn die Asylbehörde feststellt, dass einem Flüchtling bei Rückkehr z.B. Folter oder andere ernste Gefahren drohen. Sie erhalten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis. Kann eine Abschiebung aus anderen Gründen nicht stattfinden - zum Beispiel bei Reiseunfähigkeit oder weil kein Pass vorliegt, spricht man von einem "inlandsbezogenen" Abschiebungshindernis. Dies bedeutet oft nur eine Aussetzung der Abschiebung auf einen späteren Zeitpunkt.

Häufige Fluchtursachen: Gefahr für Leben und Freiheit, (Bürger-) Krieg, Kriegsdienstverweigerung, materielle Not, Verfolgung von Frauen, Religiöse Unterdrückung, Homosexualität

AUSSTELLUNG von 5.7. bis 11.10.09 Marienkirche und Infocafé, Belzig

Idee und Leitung: Sibylle Hofter
in Zusammenarbeit mit Rose Dittfurth, Sozialarbeiterin Übergangswohnheim Belzig
Arbeits-und Ausbildungsförderungsverein PM e.V. Belzig/OT Kuhlowitz
Kunstpflug e.V. - Kunstprojekte in Brandenburg
gefördert im Rahmen des Projekts "Kunst und Kultur in brandenburgischen Dorfkirchen" des Förderkreises Alte Kirchen Berlin-Brandenburg e.V. aus dem Fonds Neue Länder der Kulturstiftung des Bundes.

Oeffnungszeiten Marienkirche Mo-Fr 10-15 (Sa-So unregelmaessig 12-16)
1 Gehminute entfernt >>> Infocafé Der Winkel , Strasse der Einheit 25, Mo-Fr 11-18

BILDRECHTE liegen bei den Autoren
Veroeffentlichung selbstverstaendlich NUR nach Absprache.

Hussain Al-Maula >>>
Mohammed Dilier Amin >>>
Bakr Haji Hamo
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Reda Djani
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Daljeet Singh

Mostafa Mohammadi
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Mokini Obiri
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Herr Schulze, M.O.
Nyongesa Jairas Wasike
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